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Ernährung

Rohfütterung in Europa: Was EU-Vorschriften für Tierfutter wirklich erlauben

By Sarah Bennett2. Juli 20265 min read
Reviewed by Dr. Sarah Bennett, DVM
Raw pet food meal preparation in a European kitchen with raw meat, organs, and bones on a stainless steel tray, with a dog watching safely from behind a gate
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Rohes Haustier­futter in Europa: Was die EU-Regelungen tatsächlich erlauben

Die kurze Antwort: Rohes Haustier­futter ist in der EU und dem Vereinigten Königreich legal, unterliegt aber strengen Vorschriften. Produkte müssen die EU-Regelungen für Tiernebenprodukte und Haustier­futter erfüllen. Viele auf dem Markt angebotene Rohfutter­produkte erfüllen diese Standards – doch einige nicht, und die Regelungssituation ist differenzierter, als die Marketing­aussagen vermuten lassen.

Rohfütterung – BARF (Biologically Appropriate Raw Food oder Bones and Raw Food), Beutemodell oder schlicht „Rohfutter" – hat sich über das vergangene Jahrzehnt hinweg in Europa erheblich an Beliebtheit gewonnen. Die Bewegung hat leidenschaftliche Befürworter und ebenso leidenschaftliche Kritiker. Zwischen den Debatten verloren geht eine einfache Frage: Was sagt das Leitfaden" title="Pet Insurance in Europe: Country-by-Country Comparison">Leitfaden" title="Cat Wet Vs Dry Food Guide">Leitfaden" title="Pet Insurance in Europe: Country-by-Country Comparison">europäische Recht tatsächlich über rohes Haustier­futter aus? Die Antwort ist sowohl beruhigend als auch ernüchternd: Rohes Haustier­futter ist eine legitime, regulierte Produktkategorie, doch die Regelung ist lückenhaft, die Durchsetzung inkonsistent, und die Risiken für die menschliche Gesundheit durch Krankheitserreger sind real und verdienen eine ehrliche Diskussion.

Der EU-Regelungs­rahmen für Haustier­futter

Haustier­futter in der EU wird durch ein Geflecht miteinander verbundener Verordnungen geregelt. Die wichtigsten Rechtsvorschriften sind:

  • Verordnung (EG) Nr. 767/2009 – die Hauptverordnung für Haustier­futter, die das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung und die Zusammensetzung von Haustier­futter regelt
  • Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 – die Tiernebenprodukte-Verordnung (ABPR), die die Beschaffung und Verarbeitung von in Haustier­futter verwendeten Materialien regelt
  • Verordnung (EG) Nr. 142/2011 – Durchführungs­bestimmungen zur ABPR, einschließlich spezifischer Hygiene- und Verarbeitungs­anforderungen
  • Verordnung (EG) Nr. 183/2005 – Futter­hygiene­anforderungen, die für Hersteller von Haustier­futter gelten

Zusammen genommen legen diese Verordnungen fest, dass rohes Haustier­futter legal in der EU hergestellt und verkauft werden kann, sofern es zugelassene Rohstoffe verwendet, in registrierten/zugelassenen Einrichtungen hergestellt wird und die Hygiene­anforderungen erfüllt. Die Schlüssel­kategorie sind Tiernebenprodukte der Kategorie 3 – Materialien, die für den menschlichen Verzehr geeignet sind oder von Tieren stammen, die die Vorschlacht­kontrolle bestanden haben – einschließlich des Fleisch- und Orgel­materials, das in kommerziellem Rohfutter verwendet wird.

Welche Rohstoffe sind erlaubt?

Die ABPR (Verordnung 1069/2009) definiert drei Kategorien von Tierneben­produkten auf Grundlage des Risiko­niveaus. Haustier­futter darf legal Materialien der Kategorie 3 verwenden, zu denen gehören:

  • Teile geschlachteter Tiere, die für den menschlichen Verzehr geeignet sind, aber aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind (z. B. Herzen, Leber, Lunge, Luftröhre, grüner Pansen)
  • Blut, Plazenta, Wolle, Federn, Haare, Hörner und Hufe von Tieren, die tierärztlich untersucht wurden
  • Ehemalige Lebensmittel tierischer Herkunft, die nicht mehr für den menschlichen Verzehr aus kommerziellen Gründen bestimmt sind, aber ansonsten einwandfrei sind

Materialien der Kategorie 1 (hohes Risiko: bestimmte Risikomaterialien, Tierkadaver, Speiseabfälle mit Fleisch) und Materialien der Kategorie 2 (Mist, Verdauungs­trakt­inhalt, bestimmte verworfene Materialien) dürfen nicht legal in Haustier­futter verwendet werden. Seriöse Rohfutter­hersteller verwenden ausschließlich zugelassene Materialien der Kategorie 3 aus lizenzierten Schlachthöfen oder Einrichtungen.

Durchsetzungs­lücke: Während der Regelungs­rahmen klar ist, ist die Durchsetzung in den EU-Mitglied­staaten inkonsistent. Studien – einschließlich solcher, die in wissenschaft­lichen Fachzeitschriften und von der Europäischen Arzneimittel­agentur veröffentlicht wurden – haben ergeben, dass einige auf dem Markt befindliche Rohfutter­produkte Krankheitserreger (Salmonellen, Campylobacter, Listeria, E. coli) in Konzentrationen enthalten, die in Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr nicht zulässig wären. Dies bedeutet nicht, dass Rohfütterung illegal ist – es bedeutet, dass einige Produkte nicht nach dem von der Gesetzes­bestimmung geforderten Standard hergestellt werden.

FEDIAF: Der Industrie-Standard­setzer

FEDIAF (der Verband der europäischen Haustier­futter­industrie) ist der Handels­verband, der Haustier­futter­hersteller in Europa vertritt. Seine Mitglied­schaft umfasst sowohl konventionelle als auch Rohfutter­hersteller. FEDIAF veröffentlicht freiwillige Ernährungs­leitlinien und Codes of Good Manufacturing Practice (GMP), die über das gesetzliche Minimum hinausgehen und als Industrie-Benchmark für verantwortungs­volle Produktion dienen.

FEDIAF hat spezifische Leitlinien für rohes Haustier­futter entwickelt, in denen es als legitime Kategorie anerkannt wird, während sie die Notwendigkeit robuster Erreger­kontrolle, validierter HACCP-Pläne (Hazard Analysis Critical Control Points) und klarer Kennzeichnung mit Handlungs­anweisungen betont. Die FEDIAF-Website veröffentlicht diese Leitlinien sowohl für die Industrie als auch für Verbraucher.

Beim Kauf von kommerziellem rohes Haustier­futter suchen Sie nach Produkten von FEDIAF-Mitglieds­unternehmen oder solchen, die eine Einhaltung der FEDIAF-GMP-Standards deutlich angeben. Dies garantiert zwar nicht die Sicherheit, zeigt aber, dass der Hersteller sich mit dem Best-Practice-Rahmen der Industrie auseinander­gesetzt hat.

Kennzeichnungs­anforderungen für rohes Haustier­futter

Die EU-Verordnung 767/2009 verlangt, dass Haustier­futter mit folgendem gekennzeichnet wird:

  • Art und Kategorie des Tieres, für das es bestimmt ist
  • Nettogewicht
  • Verfallsdatum oder Verwendungs­frist
  • Lagerbedingungen
  • Name und Adresse des verantwortlichen Geschäfts­betreibers
  • Herkunfts­land (für bestimmte Tier­arten)
  • Analytische Bestandteile (Protein, Fett, Ballaststoffe, Asche, Feuchtigkeit)
  • Zusammensetzung (Zutat­enliste oder Futter­materialien)

Bei rohes Haustier­futter im Besonderen fügen verantwortungs­volle Hersteller Handlungs­anweisungen hinzu – mit dem Hinweis, dass das Produkt mit derselben Hygiene wie rohes Lebensmittel für den menschlichen Verzehr behandelt werden sollte, dass Hände und Oberflächen nach dem Kontakt gewaschen werden sollten, und dass das Produkt nicht für längere Zeit bei Raumtemperatur aufbewahrt werden sollte.

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Disclaimer:This article is for informational purposes only and does not constitute veterinary advice. Always consult a qualified veterinarian for your pet's health concerns.

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